AGB

 

STAND 01.03.2022

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Allgemeines-Geltungsbereich (1)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf von beweglichen Sachen,ohne Rücksicht darauf,ob wir die Ware selbst hergestellt oder

bei Zulieferern eingekauft haben. (2)

Andere als die nachstehenden Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Dies gilt auch, soweit die Schriftform beim Vertragsabschluss abbedungen werden soll.

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann,wenn wir die Lieferung an den Besteller in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufs-und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen vorbehaltlos ausführen.

(2)

Angebot-Angebotsunterlagen

  1. Unsere Angebote, Kostenvoranschläge sowie die Angaben in unseren Katalogen sind-soweit nicht ausdrücklich anders angegeben- unverbindlich.

Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Ertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt,sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B.Brief,Fax)oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer oder durch Email (sofern der Käufer eine Email Adresse mitteilt) erklärt werden.

(2)

An von uns erstellten Abbildungen, Zeichnungen,Kalkulationen und sonstigen Unterlagen bleiben unsere Eigentums-und Urheberrechte bestehen. Dies gilt insbesondere auch für solche schriftlichen Unterlagen,die als „vertraulich” bezeichnet sind.Gleiches gilt für Pläne, Skizzen und sonstigen technischen Unterlagen, Messprotokolle, Materialzertifikate und Fotos,Muster Kataloge, Prospekte,Abbildungen und vergleichbares.Auch diese dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder genutzt werden.Sofern nicht

ausdrücklich etwas anderes bestimmt worden ist,erhält der Käufer anderen vorgenannten Unterlagen keine Lizenzen/Nutzungs-/Verwertungsrechte.

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Preise-Zahlungsbedingungen (1)

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,gelten unsere Preise „ab Werk“.Wir behalten uns das Recht vor,unsere Preise angemessen zu ändern,wenn und soweit in einem Zeitraum von mehr als vier Monaten zwischen Abschluss des Vertrages und Lieferung Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen,insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Material-Preisänderungen eintreten,die unsere Selbstkosten unmittelbar beeinflussen.

Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

  1. Soweit nicht anders angegeben,ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in unseren Preisen ein-geschlossen;sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der

Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (3)

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. (4)

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis ohne Abzug am Tag der Rechnungsstellung sofort zur Zahlungfällig. Soweit vereinbart,sind wir berechtigt,Vorkasse und/oder Anzahlungen zu verlangen.

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Aufrechnungs Rechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche

rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(6)

Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen.Wenn sich die Bonität des Bestellers nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert (z. B. Durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens), sind wir berechtigt,vom Vertrag zurücktreten, sofern der Besteller trotz Aufforderung zur Leistung

Zug-um-Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist. Bei Vefträ- gen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

$ 4 Lieferzeit- Pflichtverletzung des Bestellers |

(1) Liefertermine sind unabhängig von unseren Angaben über die Fertigungszeit oder den Materialeingang nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Unverbindliche Lieferzeit ab Bestelleingang: ca. 6 Wochen.

Anmerkung: Sofern Sie mit Ihrem Kunden verbindliche Liefertermine vereinbaren, muss dies schriftlich erfolgen. Ansonsten gelten die Liefertermine nicht als verbindlich vereinbart. Dies ist deshalb wichtig, da bei verbindlich/Tag genau festgelegten Lieferterminen die Firma Markus Siek automatisch in Lieferverzug geraten kann mit der Folge, dass der Kunde relativ schnell vom Kauf-vertrag zurücktreten kann. !

Bei lediglich unverbindlichen Lieferterminen müsste der Kunde Markus Siek zunächst eine angemessene Frist zur Lieferung setzen, was Markus Siek natürlich zusätzlich Zeit verschaffen würde.

(2)

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.

Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

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Lieferverzug besteht nicht, wenn dieser auf unerwartete Vorkommnisse zurückzuführen ist oder auf Ereignisse, auf die Markus Siek keinen Einfluss hat(z.B.höhere Gewalt, politische oder staatlich angeordnete Beschränkungen, die zu Lieferverzögerung führen können, Lieferver- zögerungen bei Lieferanten von Markus Siek).

(3)Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs- pflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger

Mehraufwendungen(z.B.Lagerkosten) ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. {Im Falle des Annahmeverzugs sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wobei hierbei eine pauschale Lagergebühr von 2% des Rechnungsbetrages pro angefangener Kalenderwoche in Rechnung gestellt und fällig wird. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein derartiger Schaden bzw.Kosten nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die angesetzte Pauschale. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Insbesondere sind wir berechtigt nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Im Falle des Schadensersatzes sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadenersatz von 25 % des Brutto Rechnungsbetrages zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden ist wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale.Unverbindliche Lieferzeit ab Bestelleingang:ca.6 Wochen

(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3)vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs des Verlustes oder einer zufälligen Verschlächterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Besteller über,in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist. !

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Gefahrenübergang-Verpackungsmaterial (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,Lieferung „ab Werk”,welches auch Erfüllungsort ist,vereinbart. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlusts und der Verschlechterung der Ware geht damit grundsätzlich auf den Besteller über, wenn wir die Ware zur Abholung bereitstellen (Holschuld), soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.(2)Versenden wir die verkaufte Sache gemäß vorheriger mit dem Käufer nach anderen Ort als dem Erfüllungsort gemäß 5 (1),geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald wir die Sache dem Spediteur,Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben(Schickschuld).

(3)

Die Kosten für die Verpackung wir,die Kosten des Transports bzw. der Versendung im Falle einer Versendung,trägt der Käufer jeweils,sofern nichts anderes vereinbart wurde

$ 6 Gewährleistung

  1. Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche verjähren in zwei Jahren.
  2. Unsere Gewährleistung ist zunächst darauf beschränkt, dass wir nach unserer Wahl berechtigt sind, die mangelhafte Ware nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Erst nachdem die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist fehlgeschlagen sind oder wir unberechtigt die Nachbesserung und die Ersatzlieferung verweigert haben, ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten. Auf unsere Nachfrage ist der Besteller verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er von dem Vertrag zurücktreten will. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, bleibt unberührt.
  3. Die Verjährungsfrist wird für die Dauer der für die Nacherfüllung notwendigen Zeit gehemmt.

Sie beginnt nicht erneut.

  1. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen

nur nach Maßgabe von 8 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

(5) Der Besteller trägt die Kosten unberechtigter Reklamationen.

$& 7

Haftung (1)

Sämtliche Schadensersatzansprüche und Kostenerstattungsansprüche des Bestellers (nachfolgend als„Schadensersatzansprüche”bezeichnet) gegenüber uns, aus welchen rechtlichen Grün-den auch immer,einschließlich Verletzung der Pflichten im Zusammenhang mit dem Vertrag,wegen Verschulden beim Vertragsabschluss,wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder deliktischer Ansprüche, sind ausgeschlossen. (2)

Der Haftungsausschluss gemäß

8 7

(1)

gilt jedoch nicht, falls ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder von einem unserer Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen die Grundlage für den Schadensersatzanspruch ist; falls ein schuldhaft von uns oder einem unserer Vertreter,Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachter Schaden aufgrund der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit die Grundlage für den Schadensersatzanspruch ist; sowie im Hinblick auf die insbesondere nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz gesetzlich zwingende Haftung im Falle

einer Verletzung der Garantiezusagen durch uns; falls oder einer unserer Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzen;in diesem letzten Fall ist unsere Haftung jedoch auf die Höhe der Schäden begrenzt, die üblicherweise vorhersehbar sind. Im Übrigen gemäß & 7 (2) die Haftung nicht ausgeschlossen ist, die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Haftungshöhe.

(3)

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder Eingeschränkt ist,gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Vertreter,Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

. (4)

Die oben genannten Bestimmungen implizieren keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers und schließen keine in diesen Verkaufs-und Lieferbedingungen gewährten Ansprüche aus.

(5)

Wegen einer Pflichtverletzung,nicht in einem besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.

(6)

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen (wie z. B.nach dem ProdhaftG)bleiben unberührt.

$ 8Eigentumsvorbehalt (1)

Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die uns aus einem beliebigen Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig bleibt die Ware unser Eigentum (nachfolgend:Vorbehaltsware).Der Besteller hat die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegen-stände

als vertragliche Nebenpflicht unentgeltlich zu verwahren. Ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis ist der Besteller nicht berechtigt,Vorbehaltsware ins Ausland zu verbringen.

(2)

Nach dem Rücktritt vom Vertrag steht uns die uneingeschränkte Befugnis zu,die Vorbehaltswaren ganz oder teilweise zurückzunehmen, zu verkaufen oder anderweitig damit zu verfahren bzw. zu verfügen, und der Besteller ist verpflichtet, diese herauszugeben. Bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Eigentum an den Vorbehaltswaren auf den Besteller übergeht, hat der Be- steller die Vorbehaltswaren als unser Treuhänder zu halten und dafür

zu sorgen,dass die Waren ordnungsgemäß gelagert, geschützt und versichert sind.

(3)

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware,insbesondere Beschlagnahmen, Pfändungen,Besitznahmen oder sonstigen Eingriffen, ist der Besteller verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte

durchsetzen können.Der Besteller diesem Erfordernis nicht rechtzeitig nach,haftet er für alle verursachten Schäden.

$ 9

Gerichtsstand

Erfüllungsort

-Rechtswahl-Sonstiges (1)

Soweit der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich- rechtlichen Sondervermögens gilt:

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Unser Sitz ist Erfüllungsort und örtlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten, soweit das Gesetz nicht zwingend einen abweichenden ausschließlichen Gerichtsstand vorschreibt.

Wir sind aber berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu verklagen. Als sachlich zuständiges Gericht wird das Landgericht vereinbart. (2)

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss der internationalen und pranationalen Vertrags- bzw. Rechtsordnungen, insbesondere des UN Kaufrechts.

(3)

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

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Datenschutz und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden Markus Siek verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Kunden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen,der EU-Datenschutz- Grundverordnung(DSGVO),des Bundes-Datenschutzgesetzes und den aufgrund dieser Vorschriften erlassenen sonstigen Regelungen.

Einzelheiten hier zu sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen. Der Käufer erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen persönlichen Daten von uns automatisiert gespeichert,verarbeitet und

übermittelt werden dürfen.

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